Bekanntgabe zur Vergabe von vier Wohnbaugrundstücken im Neubaugebiet in Oberdorf
Die Gemeinde Waltenhofen beabsichtigt die Vergabe von vier Wohnbaugrundstücken (Nr. 8, 9, 17 und 18) im Ortsteil Oberdorf, im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Oberdorf Hauptstraße“. Die Baugrundstücke sind dem abgedruckten Plan zu entnehmen. Der rechtskräftige Bebauungsplan ist unter Bauleitplanung einsehbar.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.03.2025 die dafür erforderlichen Vergabemodalitäten beraten und die Richtlinien für die Vergabe der Baugrundstücke nach dem Einheimischenmodell beschlossen.
Dementsprechend werden hiermit mit heutigem Datum die Richtlinien für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken zusammen mit dem entsprechenden Antragsformular veröffentlicht. Außerdem steht Ihnen der Bebauungsplan „Oberdorf-Hauptstraße“, in dessen Geltungsbereich die zu vergebenden Baugrundstücke fallen, zum Download bereit.
Das Bewerbungsverfahren läuft bis zum 31. Mai 2025. Sie haben die Möglichkeit, sich innerhalb der Bewerbungsfrist mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde zu bewerben. Bitte beachten Sie, dass nur fristgerecht eingereichte und vollständige Bewerbungen berücksichtigt werden können. Unvollständige oder nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehende Bewerbungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Waltenhofen, den 17.04.2025
Stefan Sommer, Erster Bürgermeister
Für Fragen steht Ihnen Frau Vey aus der Bauverwaltung (vera.vey@waltenhofen.de) gerne zur Verfügung.