Ferienwohnung vermieten – Gastgeber werden in Waltenhofen – Das sollten Sie wissen
Sie möchten Ihre Unterkunft als Ferienwohnung in Waltenhofen anbieten? Das freut uns sehr – denn engagierte Gastgeber sind ein wichtiger Teil unserer lebendigen Tourismusregion!
Damit Ihrer Vermietung an Feriengäste nichts im Weg steht, bitten wir Sie, folgende Punkte zu beachten:
Die Nutzung einer Immobilie als Ferienunterkunft ist in der Regel genehmigungspflichtig. Oft ist eine sogenannte Nutzungsänderung nach dem Bauplanungsrecht notwendig.
Bitte setzen Sie sich daher unbedingt vor der ersten Vermietung mit unserer Bauverwaltung in Verbindung, um die rechtliche Zulässigkeit zu klären:
Telefon: (0 83 03) 79 26
E-Mail: bauverwaltung@waltenhofen.de
2. Gastgebergespräch & Meldesystem einrichten
Sobald Sie eine baurechtliche Genehmigung erhalten haben, freuen wir uns, wenn Sie mit unserer Tourismusinformation Waltenhofen Kontakt aufnehmen. Hier unterstützen wir Sie beim Einstieg als Gastgeber und bei der Einrichtung des Meldesystems für Übernachtungen.
Frau Carina Zeller
Telefon: (0 83 03) 79 29
E-Mail: gaesteinformation@waltenhofen.de
3. Informationen für neue Gastgeber
Für einen erfolgreichen Start haben wir zwei Broschüren mit wichtigen Informationen für Sie zusammengestellt:
Mit Ihrer Ferienwohnung leisten Sie einen wertvollen Beitrag zum Tourismus in Waltenhofen – wir danken Ihnen für Ihr Engagement und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite!
Frau Carina Zeller
Tel.: (0 83 03) 79 29
gaesteinformation@waltenhofen.de