Witwen- und Witwerrente




Witwen oder Witwer, die nicht wieder geheiratet haben, erhalten nach dem Tode des versicherten Ehegattens eine Rente.
Beschreibung Witwen oder Witwer, die nicht wieder geheiratet haben, erhalten nach dem Tode des versicherten Ehegattens eine Rente.

Unterlagen
Sterbeurkunde des Ehegatten mit Vermerk über Eheschließung oder Auszug aus dem beim Standesamt des Ehegatten-Wohnorts geführten Familienbuch oder Heiratsurkunde mit Vermerk über den Tod des Ehegatten (bei Eheschließung vor dem 1. 1. 1958).


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