Eine Info zur Schülerbeförderung


Kostenfreie Schülerbeförderung zu den gemeindlichen Schulen

Grundsätzlich haben Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf kostenfreie Schülerbeförderung durch die Gemeinde Waltenhofen, wenn der Schulweg länger als 2 km (1. bis 4. Klasse) bzw. länger als 3 km (5. bis 10. Klasse) ist. Der durch die Gemeinde zu prüfende Schulweg ist dabei der kürzeste Fußweg vom Wohnort zur Pflichtschule.

Pflichtschule ist hierbei die Sprengelschule oder eine Schule, an die die Schülerin oder der Schüler vom staatlichen Schulamt zugewiesen wurde. Weiterhin kann auch bei einer geringeren Entfernung eine kostenfreie Schülerbeförderung durch die Gemeinde Waltenhofen erfolgen, sofern der Schulweg als besonders gefährlich oder beschwerlich ist. Dies wird durch die Gemeinde Waltenhofen geprüft. Kinder, die aufgrund eines freiwilligen Gastschulantrags eine im Gemeindegebiet Waltenhofen liegende Schule besuchen, erhalten keine kostenfreie Schülerbeförderung durch die Gemeinde Waltenhofen.

Die Schülerbeförderung im Gemeindegebiet Waltenhofen erfolgt, je nach Wohnort der Schülerin oder des Schülers, durch 

+ den gemeindlichen Schulbus

+ den Stadtverkehr 

+ die Regionalbus Augsburg GmbH (kurz RBA) oder 

+ den freigestellten Schülerverkehr 

Für Rückfragen zum Thema Schülerbeförderung steht Ihnen Frau Schillinger (Finanzverwaltung) gerne zur Verfügung.
Schulweginfo Südliches Oberallgäu

Landkreis Oberallgäu gibt für das kommende Schuljahr 2023/2024 eine Schulweginfo Südliches Oberallgäu heraus. Darin enthalten sind u.a. die Busverbindungen aus den Gemeinden zu den Schulstandorten Oberstdorf, Sonthofen und Immenstadt sowie weitere Informationen rund um die Schülerbeförderung.

Zusätzlich haben sie die Möglichkeit den Plan der Gemeinde Waltenhofen hier runter zu laden.


Für Rückfragen steht Ihnen Frau Krause, Tel. 08303/79-32, E-Mail: birgit.krause@waltenhofen.de gerne zur Verfügung.



Gemeinde Waltenhofen gehört zum:
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