Vorkaufsrecht
Bei Grundstücksverkäufen muss der Notar bei der Gemeinde erfragen ob ein Vorkaufsrecht nach dem BauGB vorliegt und ob darauf verzichtet wird. Die Gemeinde erlässt ein Negativzeugnis. Dieser Vorgang ist gebührenpflichtig. Die Kosten trägt der Käufer; diese betragen 30,- Euro.