Rentenanträge; Aufnahme
Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden grundsätzlich nur auf Antrag gewährt. Die Anträge werden von verschiedenen Stellen entgegengenommen, die auch die hierfür erforderlichen Vordrucke bereithalten und Hilfe dazu anbieten.
Anträge auf Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung stellt man am zweckmäßigsten bei
- den Rentenversicherungsträgern,
- ihren Geschäfts- oder Auskunfts- und Beratungsstellen sowie
- ihren Versichertenältesten,
- dem für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen Versicherungsamt bei der Kreisverwaltung (Landratsamt) oder bei der Stadtverwaltung oder
- bei der örtlichen Gemeindeverwaltung (Bürgermeisteramt).
Diese stellen auch die jeweils erforderlichen Antragsvordrucke zur Verfügung und bieten Hilfe beim Ausfüllen der Formulare und beim Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen an.
Aber auch bei allen anderen – unzuständigen – Sozialleistungsträgern (z.B. Krankenkasse, Arbeitsamt) sowie für Personen, die sich im Ausland aufhalten, bei den dortigen amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland können Anträge wirksam – d.h. fristwahrend – gestellt werden. Diese Stellen sind verpflichtet, die Anträge unverzüglich an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiterzuleiten.
Voraussetzungen
keine (evtl. Terminvereinbarung)
Fristen
Von einer rechtzeitigen Antragstellung hängt der Beginn einer Rente ab.
Unter Umständen kann es deshalb zweckmäßig sein, den Antrag zunächst formlos – z.B. telefonisch – zu stellen, um so die jeweilige Frist einzuhalten und den frühestmöglichen Rentenbeginn zu erreichen. Die ausgefüllten Antragsvordrucke und die zusätzlich erforderlichen Unterlagen müssen aber in jedem Falle umgehend nachgereicht werden (siehe auch "Sachverhaltsaufklärung in Rentenangelegenheiten").
Erforderliche Unterlagen
Wird der Antrag nicht vom Betroffenen selbst, sondern von einem Bevollmächtigten gestellt – z.B. wenn der Rentenberechtigte selbst aus gesundheitlichen Gründen hierzu nicht in der Lage ist –, ist eine entsprechende Vollmacht und der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten – bei Betreuung statt einer Vollmacht der Betreuerausweis – vorzulegen.
Kosten
Die Aufnahme von Rentenanträgen und die damit verbundene Unterstützung beim Ausfüllen und Ergänzen der Antragsvordrucke sind kostenfrei.
Rechtsgrundlagen
§§ 16-19, 60, 61 SGB I, 39, 92, 93 SGB IV, 115 SGB VI