Grundsicherung




Information zur bedarfsorientierten Grundsicherung

Am 1. 1. 2003 ist das Gesetz zur bedarfsorientierten Grundsicherung in Kraft getreten.

Anspruch auf Grundsicherungsleistungen haben

•Personen, die mindestens 65 Jahre alt sind
•Personen, die dauerhaft erwerbsgemindert u. über 18 Jahre alt sind.
Voraussetzung ist außerdem, dass das Einkommen sowohl fürAlleinstehende, als auch für Ehepaare 844,00 EUR nicht übersteigt.

Das Vermögen darf für Alleinstehende nicht höher als 2.301,00 EUR und für Ehepaare nicht höher als 2.900,00 EUR sein.

Die Höhe der Grundsicherung ergibt sich aus der Gegenüberstellung vom Bedarf zum Lebensunterhalt und dem tatsächlichen Einkommen/Vermögen.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Einkommensgrenze von Kinder bzw. der Eltern 100.000,00 EUR jährlich beträgt.

Der Antrag muss beim Grundsicherungsamt der Gemeinde Waltenhofen gestellt werden. Die Berechnung erfolgt dann beim Landratsamt Oberallgäu.



Gemeinde Waltenhofen gehört zum:
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