Gemeindewahlen




Der erste Bürgermeister und die Gemeinderatsmitglieder werden grundsätzlich für 6 Jahre gewählt. Je nach Gemeindegröße werden 8 bis 80 Gemeinderatsmitglieder gewählt. Die Wähler haben bei Gemeinderatswahlen grundsätzlich soviele Stimmen wie Mandate zu vergeben sind. Es besteht die Möglichkeit des Kumulierens, d.h. einzelnen Bewerbern können bis zu 3 Stimmen gegeben werden. Zudem kann man auch panaschieren, d.h. die Stimmen können auf Bewerber verschiedener Listen verteilt werden.

Voraussetzungen
Wählen kann grundsätzlich jeder Deutsche und jeder ausländische Unionsbürger, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und sich seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde mit dem Schwerpunkt seiner Lebensbeziehungen aufhält. Wer gewählt werden will, muss sich grundsätzlich 6 Monate in der Gemeinde mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehung aufhalten; zum berufsmäßigen ersten Bürgermeister kann auch gewählt werden, wer den Aufenthalt nicht in der Gemeinde hat. Ausländische Unionsbürger können Gemeinderatsmitglied werden, nicht jedoch erster Bürgermeister.

Näheres können Sie bei Ihrer Gemeinde erfragen.


Fristen
Bei der Vorbereitung und Durchführung der Gemeindewahl sind zahlreiche Fristen zu beachten.

Zu den näheren Einzelheiten fragen Sie bitte Ihre Gemeinde.


Kosten
Die Kosten der Gemeindewahlen tragen die Gemeinden.


Rechtsgrundlagen
Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG)
Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO)
Bekanntmachung zum Vollzug des GLKrWG und der GLKrWO (GLKrWBek)



Gemeinde Waltenhofen gehört zum:
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