Friedhofswesen
Bei einem Sterbefall im Gemeindegebiet Waltenhofen:
1. Mitteilung des Sterbefalles an die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Waltenhofen. Zuständig hier ist Frau Walser, Tel: 0 83 03 / 79-31 bzw. an Wochenenden und Feiertagen von 9:00 Uhr – 17:00 Uhr unter Tel: 0 83 74 / 13 30 Folgende Punkte werden ausschließlich von der Friedhofsverwaltung abgeklärt:
Grabstätte (Kauf u. a.)
Beerdigungs- bzw. Aussegnungstermin (diese Termine sind unbedingt vorher mit der Gemeinde zu vereinbaren und dann erst mit dem zuständigen Pfarramt abzustimmen!)
Graböffnung (Mitteilung des Termins an die von der Gemeinde beauftragte Firma) Urnenanforderung bzw. Urnenbeisetzungstermin
Folgendes ist von den Angehörigen noch zu erledigen:
2. Benachrichtigung eines Bestattungsinstitutes für die Leichenbesorgungstätigkeiten, wie Ankleiden, Einsargen und Überführung ins Leichenhaus.
3. Für die Mithilfe an der Beerdigung bzw. Aussegnung ist in Waltenhofen
Frau Egger (Tel: 0 83 03 / 92 36 22), in Hegge und Martinszell Frau Mariebach
(Tel: 0 83 86 / 99 15 71 9) und in Niedersonthofen Frau Stoll (Tel: 0 83 79 / 2 36) zuständig, sofortige Entfernung des Grabsteines an einer bestehenden
Grabstätte (bei Erdbestattungen); Auftragserteilung an einen Steinmetzbetrieb.
4. Beurkundung des Sterbefalles im Standesamt der Gemeinde Waltenhofen. Zuständig hier ist Frau Jörg (Tel: 0 83 03 / 79-11).
Bei einem Sterbefall außerhalb des Gemeindegebietes (Beerdigung jedoch im Gemeindegebiet Waltenhofen): Siehe oben, außer Punkt 4.