Fischereiprüfung
Die Staatliche Fischerprüfung wird jährlich von der Bayerischen Landesanstalt für Fischerei durchgeführt. Die Prüfung findet landeseinheitlich und i.d.R. am ersten Samstag des Monats März in jedem Landkreis statt.
Die erfolgreich abgelegte Fischerprüfung ist eine Voraussetzung zum Erhalt eines Fischereischeines. Das Anmeldeformular zur staatlichen Fischerprüfung erhalten Sie bei der jeweils zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Die Anmeldung senden Sie an das für Sie zuständige Landwirtschaftsamt. Um zur Fischerprüfung antreten zu können, ist vorher ein Vorbereitungslehrgang zu absolvieren. Nähere Informationen entnehmen Sie dem unten angeführten Ausbildungsplan. Anbieter von Vorbereitungslehrgängen sind z.B. Fischereiverbände, örtliche Fischereivereine und Schulungsgemeinschaften. Wenden Sie sich bezüglich der Anmeldung zu einem Vorbereitungslehrgang an die Anbieter dieser Lehrgänge. Dort erhalten Sie auch weitere Auskünfte über den Lehrgang. Eine Liste der Lehrgangsanbieter finden Sie unten angegeben....weniger
Voraussetzungen
Wer die Fischerprüfung ablegen will, muss vorher an einem Vorbereitungslehrgang teilnehmen. Ferner muss der Bewerber am Prüfungstag das 12. Lebensjahr vollendet haben.
Fristen
Das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular ist bis spätestens 1. Dezember (am besten per Einschreiben) des der Prüfung vorhergehenden Jahres bei der Post aufzugeben.
Erforderliche Unterlagen
Am Prüfungstag werden vor Beginn der Prüfung Ihre Personalien und die Zulassungsvoraussetzungen überprüft. Bringen Sie deshalb unbedingt folgende Unterlagen zur Prüfung mit: - amtlicher Lichtbildausweis - bei Jugendlichen ohne Lichtbildausweis die Geburtsurkunde - Ausbildungsnachweis mit Lehrgangsbestätigung - die Einladung zur Prüfung.
Kosten
Die Prüfungsgebühr beträgt 26 EUR und ist bei der Anmeldung zu leisten.
Rechtsgrundlagen
Fischereigesetz für Bayern, Verordnung über den Vollzug des Fischereigestzes für Bayern, Verordnung zur Ausführung des Fischereigesetzes für Bayern