Rentenangelegenheiten; Sachverhaltsaufklärung
Um die Rente korrekt feststellen zu können, benötigt der Rentenversicherungsträger umfassende Daten, die zum Teil vom Arbeitgeber oder von anderen Sozialleistungsträgern gemeldet werden, zum Teil aber auch vom Versicherten selbst durch geeignete Unterlagen nachgewiesen werden müssen. Der Versicherte ist grundsätzlich verpflichtet, Nachweise - soweit vorhanden - vorzulegen bzw. die Angaben zu machen, die der Rentenversicherungsträger benötigt, um entsprechende Unterlagen anfordern zu können.
Die Träger der Gesetzlichen Rentenversicherung bieten im Rahmen ihrer Zuständigkeit Aufklärung und Beratung der Bevölkerung über die Rechte und Pflichten nach dem SGB VI (Gesetzliche Rentenversicherung). Außerdem werden Anträge auf Leistungen im Rahmen der Gesetzlichen Rentenversicherung entgegengenommen.