Abwassergebühren
Die Abwassergebühren (Kanalgebühren) werden von der Gemeinde Waltenhofen per Satzung festgesetzt und per Gebührenbescheid erhoben.
Folgende Aufgaben fallen in die Zuständigkeit:
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) (3.5 MB)
Folgende Aufgaben fallen in die Zuständigkeit:
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) (3.5 MB)