Abwasserbeseitigung über Kleinkläranlagen
Anwesen, die ihr Abwasser nicht über eine öffentliche Abwasseranlage entsorgen können, müssen das Abwasser über Kleinkläranlagen nach DIN 4261 reinigen, bevor es in ein Gewässer eingeleitet werden kann.
Kleinkläranlagen (nach DIN 4261) für einzelne Anwesen bestehen aus einer mehrkammerigen Ausfaulgrube und der meist nachgeschalteten biologischen Abwasserbehandlung. Sie entsprechen in vielen Fällen dem typischen Beispiel einer Einfachtechnologie. Das Abwasser wird in eine Grube geleitet, in der feste Bestandteile sich absetzen; organische Substanzen werden durch Mikroorganismen in einer nachgeschalteten biologischen Reinigungsstufe abgebaut. Kleinkläranlagen auf dem Grundstück werden in aller Regel vom Haus- bzw....mehr
Kosten
Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Bayerisches Wassergesetz (BayWG), Bayerische Bauordnung (BayBO), Klärschlammverordnung (AbfKlärV)
Abwasserbeseitigung bei Einzelanwesen
Folgende Aufgaben fallen in die Zuständigkeit:
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) (3.5 MB)
Kleinkläranlagen (nach DIN 4261) für einzelne Anwesen bestehen aus einer mehrkammerigen Ausfaulgrube und der meist nachgeschalteten biologischen Abwasserbehandlung. Sie entsprechen in vielen Fällen dem typischen Beispiel einer Einfachtechnologie. Das Abwasser wird in eine Grube geleitet, in der feste Bestandteile sich absetzen; organische Substanzen werden durch Mikroorganismen in einer nachgeschalteten biologischen Reinigungsstufe abgebaut. Kleinkläranlagen auf dem Grundstück werden in aller Regel vom Haus- bzw....mehr
Kosten
Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Bayerisches Wassergesetz (BayWG), Bayerische Bauordnung (BayBO), Klärschlammverordnung (AbfKlärV)
Abwasserbeseitigung bei Einzelanwesen
Folgende Aufgaben fallen in die Zuständigkeit:
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) (3.5 MB)