Wohngeld
Wohngeldantrag; liegt die Wohnung in einer kreisangehörigen Gemeinde, ist der Antrag über die Gemeindeverwaltung einzureichen, sonst unmittelbar bei der Wohngeldbewilligungsstelle (Landratsamt oder kreisfreie Stadt)(ausgenommen besonderer Mietzuschuss, der beim Bezug von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz oder nach dem Bundesversorgungsgesetz zusammen mit dieser Leistung ohne eigenen Antrag gewährt wird) - das anrechenbare Familieneinkommen darf die maßgebende Einkommensgrenze nicht überschreiten
Erforderliche Unterlagen
Nachweise über
- das Bruttoeinkommen der zum Haushalt zählenden Personen (z.B. Verdienstbescheinigung, Rentenbescheid, Einkommensteuerbescheid),
- die Miete oder Belastung (z.B. Mietvertrag, Mietbescheinigung, Nachweis über Belastung aus dem Kapitaldienst, Grundsteuer).