Eheschließung im In- und Ausland
Eine Ehe kann grundsätzlich nur vor dem Standesbeamten am jeweiligen Wohnort geschlossen werden. Eine Eheschließung im Ausland wird anerkannt, wenn sie vor dem zuständigen Organ geschlossen wurde.
Beschreibung
Standesamtliche Trauung:
Wie mit dem Standesbeamten anlässlich der Anmeldung der Eheschließung besprochen, wird die Ehe am Tag der Hochzeit auf dem Standesamt endgültig geschlossen. Der Standesbeamte fragt die beiden Verlobten nacheinander, ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Wenn beide mit ``ja`` antworten, sind sie kraft Gesetzes rechtmäßig verbundene Eheleute. Bei der Eheschließung können zwei Trauzeugen anwesend sein. Die Zahl der Teilnahme von weiteren Hochzeitgästen bleibt dem Brautpaar überlassen.
Die Ehe kann aber auch vor jedem anderen Standesbeamten in Deutschland geschlossen werden. Voraussetzung ist allerdings, dass der Standesbeamte, bei dem die Ehe angemeldet wurde, den Standesbeamten, bei dem die Ehe geschlossen werden soll, hierzu ermächtigt.
Eheschließung im Ausland:
Grundsätzlich werden in der Bundesrepublik Deutschland Ehen auch dann anerkannt, wenn sie im Ausland geschlossen werden. Allerdings muss die Ehe dann in der Form geschlossen werden, die in dem jeweiligen ausländischen Staat üblich ist. Vor der Eheschließung im Ausland sollte(n) sich der oder die Deutsche(n) ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis bei dem zuständigen deutschen Standesamt ausstellen lassen. Es wird von den meisten ausländischen Standesbeamten verlangt. Außerdem ist zu beachten, dass ausländische Heiratsurkunden im Inland möglicherweise erst nach einer Beglaubigung durch die ausländischen Behörden oder das jeweilige Deutsche Konsulat in dem ausländischen Staat anerkannt werden. Da unterschiedliche Voraussetzungen zu beachten sind, ist es empfehlenswert, sich in jedem Fall vom deutschen Standesbeamten am Wohnort beraten zu lassen. Merkblätter für eine Eheschließung im Ausland sind auch beim Bundesverwaltungsamt in Köln (50728 Köln) erhältlich. Auskunft erteilen auch die jeweiligen deutschen Konsulate oder Konsularabteilungen der deutschen Botschaften im Ausland.
Voraussetzungen
Bei einer Eheschließung im Inland: Anmeldung der Eheschließung
Fristen
Siehe Anmeldung der Eheschließung
Erforderliche Unterlagen
Siehe Anmeldung der Eheschließung
Kosten
Für die Eheschließung im Inland werden grundsätzlich keine Kosten erhoben. Soweit eine Eheschließung außerhalb der Dienstzeit vorgenommen wird, beträgt die Gebühr 70,- €. In jedem Fall können angefallene Auslagen erhoben werden. Für eine Heiratsurkunde wird eine Gebühr von 12,- € erhoben.
Rechtsgrundlagen
Für eine Eheschließung im Inland: § 6 Personenstandsgesetz (PStG), § 1310 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Für eine Eheschließung im Ausland, wenn die Ortsform beachtet ist: Art. 11 Abs. 1 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB).