Hundeabmeldung
WICHTIG: Zusätzlich zu dieser Abmeldung ist eine tierärztliche Bescheinigung (z.B. über die Einschläferung) bzw. eine Bestätigung der Tierkörperbeseitigungsanstalt vorzulegen. Diese kann per Telefax (Nr. 08303/797-18), E-Mail (steueramt@waltenhofen.de) oder persönlich (Rathaus Waltenhofen - Zimmer 10) an das Steueramt übermittelt werden.
Ansonsten kann keine Abmeldung durchgeführt - und damit nicht von der Steuerpflicht befreit werden!
Mit dem Absenden des Formulars erkläre ich mich damit einverstanden, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular erhoben und zur Beantwortung meiner Anfrage verarbeitet werden.
Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit per E-Mail an info@waltenhofen.de widerrufen. Einzelheiten dazu regelt unser Datenschutz.