Hundeabmeldung

WICHTIG: Zusätzlich zu dieser Abmeldung ist eine tierärztliche Bescheinigung (z.B. über die Einschläferung) bzw. eine Bestätigung der Tierkörperbeseitigungsanstalt vorzulegen. Diese kann per Telefax (Nr. 08303/797-18), E-Mail (steueramt@waltenhofen.de) oder persönlich (Rathaus Waltenhofen - Zimmer 10) an das Steueramt übermittelt werden.

Ansonsten kann keine Abmeldung durchgeführt - und damit nicht von der Steuerpflicht befreit werden!

Angaben zum/zur Hundehalter/in
Falls noch vorhanden, bitte beim Steueramt abgeben

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