Hundeabmeldung
Formular zum Abmelden von Hunden in der Gemeinde WaltenhofenWICHTIG: Zusätzlich zu dieser Abmeldung ist eine tierärztliche Bescheinigung (z.B. über die Einschläferung) bzw. eine Bestätigung der Tierkörperbeseitigungsanstalt vorzulegen. Diese kann per Telefax (Nr. 08303/797-18), eMail (steueramt@waltenhofen.de) oder persönlich (Rathaus Waltenhofen - Zimmer 10) an das Steueramt übermittelt werden.
Ansonsten kann keine Abmeldung durchgeführt - und damit nicht von der Steuerpflicht befreit werden!
Ansonsten kann keine Abmeldung durchgeführt - und damit nicht von der Steuerpflicht befreit werden!
Angaben zum/zur Hundehalter/in und Hund/Hündin
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(Falls noch vorhanden, bitte beim Steueramt abgeben)
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Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit per E-Mail an info@waltenhofen.de widerrufen. Einzelheiten dazu regelt unser Datenschutz
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